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Mitternachtsregel

Beginnt die Geschäftsreise an einem Kalendertag und endet am nachfolgenden Kalendertag ohne Übernachtung, dann berechnet sich die Verpflegungspauschale durch Zusammenrechnen der Abwesenheitszeit an beiden Tagen. Beträgt die gesamte Abwesenheitsdauer mehr als 8 Stunden, wird die Verpflegungspauschale von in Deutschland 12 EUR für den Kalendertag gewährt, auf den die überwiegende Abwesenheitszeit entfällt. 


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