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Verpflegungspauschalen

Verpflegungspauschalen (auch Verpflegungsmehraufwand oder Tagespauschale) gleichen die höheren Kosten für Ihre Verpflegung auf einer Geschäftsreise aus. Spesenfuchs ermittelt die passende Pauschale automatisch anhand des Zielorts und der Tagesangaben Ihrer Reise.

Pauschalen für Reisen innerhalb Deutschlands

  • 14 € für eine eintägige Reise mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden
  • 14 € jeweils für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen Reise mit Übernachtung, unabhängig davon, wie lange Sie an diesen Tagen abwesend sind
  • 28 € für jeden Tag mit einer Abwesenheit von 24 Stunden, also für die Tage zwischen An- und Abreise

Für eine eintägige Reise von höchstens 8 Stunden gibt es keine steuerfreie Pauschale.

Beispiel: Für eine dreitägige Reise mit zwei Übernachtungen ergeben sich 14 € + 28 € + 14 € = 56 €.

Verteilt sich eine Reise ohne Übernachtung auf zwei Kalendertage, gilt die Mitternachtsregel.

Pauschalen für Reisen ins Ausland

Für Reisen ins Ausland legt das Bundesfinanzministerium für jedes Land zwei Beträge fest: einen größeren für Tage mit einer Abwesenheit von 24 Stunden und einen kleineren für den An- und Abreisetag sowie für eintägige Reisen mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit. Für manche Länder gibt es je nach Stadt eigene Beträge. Das Bundesfinanzministerium passt die Beträge regelmäßig an.

Werden während einer Reise mehrere Länder bereist, gilt für jeden Tag die Pauschale des Landes, das Sie als letztes vor 24 Uhr erreicht haben. Spesenfuchs verwendet automatisch die Beträge, die im Reisezeitraum gelten.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Erhalten Sie kostenlose Mahlzeiten vom Arbeitgeber, wird die Tagespauschale gekürzt. Basis für die Kürzung ist immer der größere Betrag, innerhalb Deutschlands also 28 €:

  • Frühstück: 20 Prozent, also 5,60 €
  • Mittagessen: 40 Prozent, also 11,20 €
  • Abendessen: 40 Prozent, also 11,20 €

Die Kürzung kann nicht höher sein als die Pauschale des jeweiligen Tages. Mehr dazu unter Kürzungen der Verpflegungspauschalen.

Eigene Pauschalen

Möchten Sie höhere oder niedrigere Pauschalen zahlen als die gesetzlichen, legen Sie eine eigene Spesengruppe an. Zahlen Sie mehr als die gesetzlichen Pauschalen, muss der Mitarbeiter die Differenz versteuern.

Weitere Informationen

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