Ab 01.01.2024 sollen die Pauschalen für Reisen innerhalb von Deutschland angepasst werden. Das Wachstumschancengesetz sieht folgende Anpassungen vor:
ALT | NEU (ENTWURF) | |
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Erster und letzter Tag | 14,00€ | 16,00€ |
Zwischentage | 28,00€ | 32,00€ |
Dem Gesetz muss der Bundesrat allerdings noch zustimmen. Der Bundesrat hat am 24.11.2023 den Vermittlungsausschuss angerufen. Somit steht die Entscheidung über die Anhebung der Verpflegungsmehraufwendungen ab 01.01.2024 noch aus.
Was bedeutet das in Spesenfuchs?
Wenn Spesenfuchs feststellt, dass Sie eine Reise innerhalb von Deutschland für 2024 freigeben möchten, erhalten Sie eine Warnung. Sie können entscheiden, ob Sie die Reise freigeben möchten bzw. zur Prüfung an den Vorgesetzten senden wollen oder ob Sie an dieser Stelle abbrechen und die Reise erst später einreichen, wenn die neuen Pauschalen für Deutschland durch den Gesetzgeber feststehen.
Wir empfehlen Ihnen, die Reisen noch nicht freizugeben und somit nicht an Ihre Buchhaltung bzw. Lohn-/Gehaltsabteilung zu übergeben, da sich die Werte sehr wahrscheinlich rückwirkend ändern werden. Dadurch vermeiden Sie, dass Sie ggf. falsche Abrechnungen in die Buchhaltung oder in die Lohn-/Gehaltsabrechnung übergeben und nachträglich umständliche Korrekturen vornehmen müssen. Sobald der Gesetzgeber über die neuen Werte entschieden hat, informieren wir Sie über das Dashboard in Spesenfuchs. |
Was können Sie tun?
- Sie können weiterhin Ihre Reisen erfassen und die Reisen später freigeben, sobald die finalen Pauschalen beschlossen sind.
- Wenn Sie nur Belege abrechnen wollen, bzw. die Pauschalen getrennt von den Belegen abrechnen möchten, dann erfassen Sie eine Reise mit sehr kurzer Dauer, z.B. einer Stunde vor dem eigentlichen Reisezeitraum und fügen Sie in diese Reise ohne Pauschalen die Belege ein. Diese können Sie weiterhin abrechnen. Die Pauschalen für diese Reise erfassen Sie in einer weiteren Reise mit der korrekten Dauer und geben diese frei, wenn die finalen Pauschalen beschlossen sind.
- Wenn Sie in Spesenfuchs nur eine Testreise anlegen möchten, dann können Sie ein Datum aus 2023 wählen oder eine Reise ins Ausland erstellen. In diesem Fall sind die Pauschalen korrekt.
Vorgehen, wenn Reisen mit den falschen Verpflegungspauschalen abgerechnet wurden
Im folgenden wird beschrieben, welche Arbeiten zu erledigen sind, wenn sich die Verpflegungsmehraufwendungen rückwirkend geändert haben und bereits Reisen an die Buchhaltung übertragen worden sind.
In der Buchhaltung
- Stornieren oder löschen Sie die falschen, bereits gebuchten Reisekostenabrechnungen.
In Spesenfuchs
- Sie können als Administrator den Status einer bereits freigegebenen oder exportierten Reise zurücksetzen. Wenn die Reise wieder im Status "In Erfassung" ist, speichern Sie diese erneut ab. Dadurch werden die korrekten Werte für die Berechnung der Pauschale verwendet und gespeichert. Jetzt können Sie die Reise erneut freigeben und an die Buchhaltung/Lohn-/Gehaltsabteilung übertragen.
Alternativ lassen Sie die falschen Reisekosten in Spesenfuchs so wie sie sind und nehmen Sie nur Korrekturbuchungen in der Buchhaltung vor.
Besprechen Sie sich mit Ihrem Steuerberater nach der für Sie besten Lösung.